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   OLG Frankfurt, 22.03.1995 - 3 Ws 207/95   

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https://dejure.org/1995,4437
OLG Frankfurt, 22.03.1995 - 3 Ws 207/95 (https://dejure.org/1995,4437)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.1995 - 3 Ws 207/95 (https://dejure.org/1995,4437)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 1995 - 3 Ws 207/95 (https://dejure.org/1995,4437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 08.01.1987 - 1 OpKLs 39/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.1995 - 3 Ws 207/95
    Denn er ist vor seiner Abschiebung über die möglichen Folgen seiner Rückkehr, nämlich die Nachholung der Vollstreckung des noch nicht verbüßten Teils der Freiheitsstrafe, belehrt worden (vgl. dazu LG Berlin StV 1987, 258).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2000 - 3 VAs 45/00

    Rückkehr eines abgeschobenen Straftäters in die Bundesrepublik: Voraussetzungen

    Die gegenüber der Regelung des § 57 StGB erhebliche Besserstellung des ausgewiesenen oder ausgelieferten Ausländers findet ihre Rechtfertigung allein darin, daß eine Sicherung vor gefährlichen Straftätern in der Regel nicht mehr erforderlich ist und auch eine Resozialisierung nicht sinnvoll erscheint; außerdem werden die Justizvollzugsanstalten entlastet (vgl. Senat, Beschluß vom 22.3.1995 ­ 3 Ws 207/95; OLG Düsseldorf, NStE Nr. 1 zu § 456 a StPO; OLG Hamm NStZ 1993, 524; Groß StV 1987, 36).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß vom 22.3.1995 ­ 3 Ws 207/95 = NStZ ­ RR 1996, 93) reicht für eine Rückkehr im Sinne des § 456 a Abs. 2 S. 1 StPO auch eine bloße Durchreise durch das Gebiet der Bundesrepublik aus.

  • LG Braunschweig, 16.06.2005 - 50 StVK 497/05

    Abschiebung; Ausländerbehörde; ausländischer Verurteilter; Ausweisung;

    Selbst eine - bewusste - Durchreise reicht für das Tatbestandsmerkmal der Rückkehr aus (OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 93).

    Diese Situation ändert sich aber grundlegend, wenn der Verurteilte freiwillig zurückkehrt: Dann unterwirft er sich erneut der Rechts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und muss mit anderen verurteilten Straftätern in vergleichbarer Situation gleichgestellt werden, und zwar auch bezüglich des nicht verbüßten Teils der Strafe (OLG Düsseldorf, DtZ 1991, 254, OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2000, - 3 VAs 45/00, NStZ-RR 2001, 93 sowie Beschluss vom 22.03.1995 - 3 Ws 207/95).

  • KG, 04.06.2004 - 5 Ws 263/04

    Nachholung der Strafvollstreckung: Voraussetzungen einer freiwilligen

    c) Weitere Voraussetzung für die Anordnung der Nachholung der Vollstreckung ist aber, daß der Verurteilte freiwillig nach Deutschland eingereist ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 93, 94 und 1996, 93; OLG Düsseldorf NStE 1994, Nr. 4 zu § 456 a StPO; KG JR 1995, 77, 78; LG Berlin StV 1997, 258).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ws 45/08

    Nachholung; Vollstreckung; Rückkehr; Freiwilligkeit

    Erforderlich ist jedoch die Freiwilligkeit der Rückkehr (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1991, 889; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1996, 93).
  • OLG Celle, 01.08.2002 - 2 Ws 204/02

    Absehen von der Vollstreckung; Missglückte Abschiebung; Bindungswirkung einer

    Soweit die weitere Vollstreckung auf der Grundlage der gemäß § 456 a Abs. 2 StPO am 28. November 2001 getroffenen Anordnung der Nachholung der Vollstreckung der Reststrafe für den Fall einer Rückkehr des Verurteilten nach Deutschland in Erwägung gezogen werden könnte, steht dem entgegen, dass der Verurteilte, wovon auch die Staatsanwaltschaft ausgegangen ist, nicht freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt ist (vgl. OLG Düsseldorf GA 1991, 271; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 93; OLG Hamburg JR 1999, 385, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 456 a Rnr. 6 mwN.).
  • KG, 04.06.2004 - 1 AR 546/04

    D (A), Rumänen, Straftäter, Freiheitsstrafe, Strafvollstreckung, Abschiebung,

    c) Weitere Voraussetzung für die Anordnung der Nachholung der Vollstreckung ist aber, daß der Verurteilte freiwillig nach Deutschland eingereist ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 93, 94 und 1996, 93; OLG Düsseldorf NStE 1994, Nr. 4 zu § 456 a StPO ; KG JR 1995, 77, 78; LG Berlin StV 1997, 258 ).
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